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Bibliotheca Botanica |
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Fundstücke rund um den GartenWelche Rolle der Garten im Alltag der Menschen gespielt hat und auch heute noch spielt, erfährt man oft aus kleinen Nebensätzen, Randnotizen oder nebensächlichen Passagen in Zeitschriften und Büchern. Ob nachdenkenswert, hilfreich, kurios, skuril, lustig oder verwunderlich, hier werden wir nach und nach unsere Trouvaillen veröffentlichen.
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Schutzpatron der Gärtner ist der Heilige Stankt Fiacrius.Fiacrius wurde um 610 in Irland geboren (wo er in der Gegend von Kilkenny noch heute verehrt wird), arbeitete als Priester und verließ seine Heimat in Richtung Frankreich, um allein mit sich und seinem Glauben zu sein. Als ihm von Faro, dem Bischoff von Meaux in Nordfrankreich ein Waldstück für seine Einsiedelei zugewiesen wurde, berührte Fiacrius den Boden mit einem Stab und machte ihn so zu einem wundersch&öuml;nen Garten. Erzählt zumindest die Legende. Kein Wunder also, dass aus seiner Einsiedelei in der Nähe des nordfranz&öuml;sischen Meaux mit der Zeit ein Kloster wurde. Und kein Wunder, dass ihn diese Fähigkeit zum Patron der Gärtner prädestinierte. Falls Sie also wieder einmal an Ihrem Garten verzweifeln, vielleicht erbarmt sich Sankt Fiacrius Ihrer. Vergessen Sie dann allerdings nicht, bei Ihrem nächsten Besuch in Meaux eine Kerze in der Kathedrale für ihn anzuzünden. Dort werden seine Gebeine seit seinem Tod am 18. August 670 aufbewahrt.Zum Namenspatron des Wiener Fiakers wurde er rein zufällig, weil 1000 Jahre später die Pariser Pferdefuhrwerke ihren Standplatz vor dem „Hôtel St. Fiacre“ hatten.
Anscheinend ist er aber nicht für die Gärtnerinnen zuständig: Mann ertränkt Ehefrau nach Streit um GartenarbeitNürnberg - Nach einem gemeinsamen Tag im Schrebergarten soll ein Mann (69) seine Ehefrau (65) in der Badewanne ertränkt haben. Jetzt steht der Ehemann wegen Totschlags in Nürnberg vor Gericht. Angeblich hatten sie sich über die Gartenarbeit gestritten. Die Frau soll den ganzen Tag geschimpft haben, dass er zu wenig helfe. (BILD, 02.12.2009)
Wie das Gerichtsverfahren für den Mann ausgegagen ist, wissen wir nicht. Für die sterblichen Überreste der Frau gilt jedoch:: Gericht verbietet Urnen im GartenKoblenz - Eine Urnenbeisetzung im eigenen (Vor)Garten ist verboten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz (Rheinland-Pfalz). Der bloße Wunsch, auf dem eigenen Grundstück beerdigt zu werden, rechtfertige keine Ausnahme vom Friedhofszwang. Ein Rentner (75) hatte geklagt, weil er auf seinem eigenen Grundstück beigesetzt werden wollte. (BILD, 19.02.2010)
„… doch sollte man meinen, dass kaum ein zweiter Lebensberuf geeigneter zur Erziehung geistreicher und gebildeter Männer als gerade die Gärtnerei mit ihrer abwechslungsreichen Tätigkeit, ihren endlosen Forschungen und ihrem oft staunenswerten Eindringen in die geheimste Tätigkeit der Natur sein könnte …“ (Organ zur Hebung der gärtnerischen Interessen, 1882)
„Im übrigen haben wir für das eifersüchtige Getue vieler Ehefrauen kein Verständnis. Diese keifenden Damen sollten sich ein Beispiel an Camilla nehmen. Als Charles jetzt am Rande eines Polo-Turniers seine alte Freundin Claire herzte, machte ihm die lebenskluge Camilla keine Szene, sondern empfing ihn nach Darstellung von Echo der Frau "abends nur leicht bekleidet mit seinem Lieblings-Whisky". Angestellte berichteten, das Paar habe sich bald darauf in die Gärten des Landsitzes Highgrove zurückgezogen, kichernd.“ (Welt kompakt, 10.08.2009) >Wann grosse Hitz ist/so begeuß die pflantzen dieweil jnen kein Begiessung von dem himel kompt.< (Georg Viescher, 1645)
›Interviewerin: „Catherine Deneuve hat mal gesagt, dass sie sich sehr gut vorstellen könne, als Gärtnerin Karriere zu machen.“ Michelle Pfeiffer: ”Oh,
ich bezweifle zum einen, dass ich jetzt noch mal eine Karriere starten sollte. Gartenarbeit? Nun ja, das wäre außerdem nichts für mich. Wenn schon,
dann wäre es sicher die Malerei.“ Interviewerin: „Das haben Sie sich gerade ausgedacht, oder?“ M.Pfeiffer: „Nein“.‹ (WaS, 23.08.2009)
„… denn es ist allemal sehr unangenehm, fremde Leute im Garten um sich zu haben, vorzüglich von der arbeitenden Klasse, welche auch nicht immer Blumenanlagen schonen.“ (Jakob Ernst von Reider, 1831)
Es gibt [aber] eine gute Möglichkeit, sich Nachbarn vom Leib zu halten: So entschied das Landgericht Coburg (Az.: 32S 23/09), dass beim Pflanzen von Elefantengras keine Mindestabstände zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen. Die bis zu 5 Meter hohe Pflanze sei nämlich weder Busch noch Baum, sondern Staudengewächs - dafür gelten die Grenzabstände nicht. (FaS, 23.08.2009)
>Tomaten, die noch unreif hängen, (Die lustige Kleingärtner-Fibel, 1947)
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